Fachanwaltschaften

Gesetze werde entgegen aller Ankündigngen immer zahlreicher und komplizierter. Gleichzeitig wurde das lange Zeit geltende Rechtsberatungsgesetz aufgeweicht, wodurch nunmehr unter gewissen Voraussetzungen auch Personen Rechtsrat erteilen können, ohne die umfangreiche Ausbildung eines Rechtsanwalts mit Studium und Referendariat absolviert zu haben. Um so wichtiger ist die Spezialisierung der Rechtsanwälte auf bestimmte Rechtsgebiete. Um dem Rechnung zu tragen, sind in der Anwaltskanzlei Straub & Kollegen Rechtsanwälte mit verschiedenen Fachanwaltstiteln tätig.

Eine breite Basis mit Zusatzqualifikationen

Oftmals hört man: „Der ist Fachanwalt für Familienrecht. Der macht nur Scheidungen.“ Das jedoch ist unzutreffend. Fachanwälte haben die selbe Ausbildung durchlaufen, wie jeder andere Rechtsanwalt auch. Allerdings haben sie Zusatzqualifikationen auf einem bestimmten Rechtsgebiet erworben. Zum Erwerb eines Fachanwaltstitels, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wird, muss der Rechtsanwalt die Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung (FAO) erfüllen. Er muss also besondere theoretische Kenntnisse erwerben, die in der Regel in speziellen Kursen vermittelt werden. Das dort erworbene Wissen wird durch Klausuren überprüft. Unter Umständen ist auch eine mündliche Prüfung abzulegen.
Darüber hinaus muss zum Erwerb eines Fachanwaltstitels auch der Nachweis besonderer praktischer Kenntnisse und Erfahrungen erfolgen. Hierfür sieht die Fachanwaltsordnung für jedes Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl von innerhalb einer Drei-Jahres Frist zu bearbeitenden Fällen und durchgeführten (Gerichts-)Verfahren vor.
Wurde der Fachanwaltstitel verliehen, müssen jährlich Fortbildungen nachgewiesen werden. Hierdurch ist gewährleistet, dass Ihr Anwalt stets auf dem Laufenden bleibt.

In der Anwaltskanzlei Straub & Kollegen sind bisher die Fachanwaltstitel für Familienrecht, für Verkehrsrecht, für Strafrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Arbeitsrecht vertreten.

Familienrecht (§ 12 FAO)

Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen:

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Verkehrsrecht (§ 14d FAO)

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
  3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  4. Recht der Fahrerlaubnis,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Arbeitsrecht (§ 10 FAO)

Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Individualarbeitsrecht,
    1. Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
    2. Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
    3. Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
    4. Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
    5. Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
  2. Kollektives Arbeitsrecht
    1. Tarifvertragsrecht,
    2. Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
    3. Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
  3. Verfahrensrecht

 Strafrecht (§ 13 FAO)

Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Die Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. Das materielle Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  3. Das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfarhen sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht (§ 14c FAO)

Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  3. Wohnungseigentumsrecht,
  4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Rech, einschließlich Steuerrecht,
  6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.